Wettbewerbsrecht
Was regelt das Wettbewerbsrecht?
Das Wettbewerbsrecht unterscheidet zwischen lauterkeitsrechtlichen und kartellrechtlichen Regelungsinhalten und betrifft damit ausschließlich Unternehmen.
Das Lauterkeitsrecht stellt dabei auf die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Regeln ab, um Verbraucher oder andere Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Insbesondere Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften oder andere Marktverhaltensregeln, sowie die Nutzung irreführender Werbung können schnell zu einer Haftbarkeit führen. Es bedarf dabei, insbesondere im Bereich der Werbung, oftmals anwaltlicher Unterstützung.
Im Rahmen des Kartellrechts (GWB) wird der freie Wettbewerb als solcher geschützt, indem die beschränkende oder verfälschende Einflussnahme von Unternehmen auf den Wettbewerb verboten ist. Neben dem sogenannten Kartellverbot findet zusätzlich eine Fusionskontrolle bei dem Zusammenschluss von Unternehmen statt. Außerdem werden marktbeherrschende Unternehmen daran gehindert, ihre Stellung im Markt zu missbrauchen.
Das Wettbewerbsrecht birgt für Unternehmen erhebliche Risiken. Nichtige Vereinbarungen, empfindliche Bußgelder oder strafrechtliche Sanktionen können Folgen von Verstößen sein.
Was wir für Sie tun können!
Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet selbstständig die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zu prüfen und sich dementsprechend zu verhalten. Dies trifft auch auf mittelständische Unternehmen zu. Hierbei kann es zu erheblichen Problemen kommen, da die rechtliche Einordnung von Unternehmenshandlungen oft individuell mit den jeweiligen Marktanteilen des Unternehmens zu bewerten ist. Auch Beurteilungen nach EU-Recht sind keine Seltenheit, wenn der Handel zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betroffen ist.
Mit uns als Ihrem Ansprechpartner für Wettbewerbsrecht sind Sie auf der sicheren Seite.
Zu unseren Mandanten zählen nationale und internationale Unternehmen, deren Werbemaßnahmen wir beraten und gegen Angriffe von Mitbewerbern verteidigen. Ferner vertreten wir in diesem Bereich auch Werbeagenturen, die wir über die juristische Zulässigkeit Ihrer Werbemaßnahmen vom Entwurfsstadium bis hin zur späteren Umsetzung beraten und unterstützen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Energieversorgungsunternehmen befassen wir uns regelmäßig auch mit energierechtlichen und kartellrechtlichen Implikationen.
Wir verteidigen unsere Mandanten im Konfliktfall gegen Abmahnungen und vertreten Sie nicht nur in wettbewerbsrechtlichen Gerichtsprozessen, sondern auch bei außergerichtlichen Verhandlungen.
Wie Sie uns erreichen:
Falls Sie unsere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter wagner@webvocat.de, vereinbaren sie telefonisch einen Termin unter +49 681 958282-0 oder per Fax unter + 49 681 958282-10. Wir sind gerne für Sie da!