IT-Vertragsrecht
Was versteht man unter IT-Vertragsrecht
Das IT-Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt.
Das IT-Vertragsrecht umfasst eine Vielzahl an Verträgen, namentlich genannt die Hardware- und Softwareverträge, Providerverträge, Domainverträge, Websiteverträge, Werbe- und Vermarktungsverträge sowie Fernabsatzverträge von Waren und Dienstleistungen. Hinzu kommen der Erwerb von Nutzungsrechten, sog. Content-Einkauf, sowie das Electronic-Banking und Online Banking und letztlich das Arbeitsrecht.
Was wir für Sie tun können!
Als spezialisierte Kanzlei im IT-Vertragsrecht bieten wir Ihnen unsere Expertise an. Insbesondere bezüglich des Verfassens und Anpassens von Softwareerstellungs- und Softwareüberlassungsverträgen sowie von System- und Providerverträgen.
Hierbei setzen wir großen Wert auf eine zuverlässige und umfangreiche Beratung, damit wir durch wechselseitigen Austausch, Ihre Vorgaben umsetzen können.
Wie Sie uns erreichen:
Falls Sie unsere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter wagner@webvocat.de, vereinbaren sie telefonisch einen Termin unter +49 681 958282-0 oder per Fax unter + 49 681 958282-10. Wir sind gerne für Sie da!