Seit dem 1. August 2006 hat das Bundeszentralamt für Steuern ein Internetportal, das so genannte steuerliche Info-Center (SIC) eingerichtet. Das SIC beantwortet Fragen zu Behördenzuständigkeiten und folgenden Tätigkeitsfeldern des Bundeszentralamtes für Steuern:
Allgemeine und grundsätzliche Fragen zur Umsatzsteuervergütung werden vom SIC ab Oktober 2006 beantwortet.
Das SIC stellt zu den einzelnen Themenbereichen Merkblätter, maßgebliche gesetzliche Grundlagen und benötigte Antragsvordrucke zur Verfügung. Schnelle Antworten findet man unter "häufig gestellte Fragen".
Insgesamt soll das SIC zu einem zentralen steuerlichen Auskunftsdienstleister des Bundes ausgebaut werden. Zentrale Aufgabe soll unter anderem auch die Erteilung verbindlicher Auskünfte an Ausländer sein, für die kein inländisches Finanzamt zuständig ist.
Die Auskünfte sind jedoch aus rechtlicher Sicht unverbindlich, haben keinen Einfluss auf Entscheidungen anderer Fachbehörden und ersetzen nicht die Beratung durch Rechtsanwälte oder Steuerberater. Die Auskünfte beziehen sich zudem ausschließlich auf das in Deutschland geltende Steuerrecht.
Nichtsdestotrotz bietet das SIC jedoch für Bürger und Unternehmen eine umfassende Quelle für grundlegende steuerliche Fragen. Einzelheiten unter www.steuerliches-info-center.de.