Gewerblicher Rechtsschutz
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Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz verleiht den einzelnen Gewerbetreibenden (Inhabern) Schutzrechte an immateriellen Gütern. Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst mehrere vereinzelte Rechtsgebiete, welche sowohl unabhängig voneinander, aber auch in Verbindung miteinander stehen.
Zum Gewerblichen Rechtsschutz gehört zunächst der Schutz des geistigen Eigentums. Als ästhetische Schöpfung ist beispielsweise das Design geschützt. Technische Erfindungen und Leistungen sind beispielsweise der Patent- und Gebrauchsmusterschutz, der Sortenschutz und der Halbleiterschutz. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Kennzeichenschutz, der Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben umfasst. Flankiert werden diese Schutzrechte durch das Wettbewerbsrecht – insbesondere das Lauterkeitsrecht – das unter anderem den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie das Verbot der Rufausbeutung umfasst.
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Im Bereich gewerblicher Rechtsschutz
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Thorsten Dohmen LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Daniel Benoit
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
